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Die Limited
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Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Das europäische Gesellschaftsrecht befindet sich in einem tief greifenden Umbruch. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, insbesondere durch die "Centros-", "Überseering-" und "Inspire Art-"Entscheidungen, wurde deutschen Unternehmern und potentiellen Unternehmern die Möglichkeit eröffnet, eine ausländische Gesellschaft zu gründen und anschließend daran, den Verwaltungssitz nach Deutschland zu verlegen. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt eine regelrechte Gründungswelle der englischen Private Limited Company in Deutschland, wodurch sich die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung zurzeit einem Wettbewerb der Gesellschaftsformen ausgesetzt sieht. Diese ausländischen Gesellschaftsformen werden unter Beachtung des jeweiligen ausländischen Rechts und unter Einhaltung der ausländischen Erfordernisse gegründet. Im Anschluss daran nehmen die Auslandsgesellschaften ihren Verwaltungssitz im Inland auf, an dem sie auch den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entfalten. Infolgedessen sind seit Ende 2002 bereits mehr als 30.000 englische Private Limited Companies mit deutschem Verwaltungssitz gegründet worden. Ausgelöst durch die Entscheidungen des EuGH entstand allerdings eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Deutschland, zum Beispiel in Bezug auf das Insolvenzrecht, das Steuerrecht, die Haftung der Beteiligten und die Kapitalvorschriften.
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