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- Die Macht der Medien am Beispiel des "Mephisto-Falls". Inwiefern können sich die Medien mit Unterstützung der Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen?
Die Macht der Medien am Beispiel des "Mephisto-Falls". Inwiefern können sich die Medien mit Unterstützung der Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1, 3, Deutsche Hochschule der Polizei , Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Arbeit geht der Frage nach, wann und unter welchen Voraussetzungen sich die Medien mit Unterstützung einer aufgeklärten Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen können.Medien verändern Öffentlichkeit und Demokratie. Als so genannte "Vierte Gewalt" besitzen sie machtvolle, von staatlichen Autoritäten unabhängige Instrumente um so dem gesamtgesellschaftlichen Informationsbedürfnis gerecht werden zu können.Nichtsdestotrotz müssen private und öffentliche Interessen stets sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Im Besonderen, wenn es zu einer Kollision von verschiedenen Grundrechten kommt.Am Musterbeispiel des "Mephisto-Falls" soll nachfolgend das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit aufgezeigt werden. Insbesondere die Fragestellung, inwiefern sich die Medien gegen die rechtsprechende Gewalt des Staates auflehnen und diese sogar sanktionsfrei hintergehen können, steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um eine zufriedenstellende Antwort auf die dargestellte Problematik zu erhalten, wird zunächst das literarische Werk von Klaus Mann "Mephisto - Roman einer Karriere" im Hinblick auf Entstehungsgeschichte, Inhalt sowie die mit der Veröffentlichung einhergehenden Kontroversen betrachtet. Im Folgenden wird der Rechtsstreit bis zum Bundesverfassungsgericht dargelegt, umanschließend die gesellschaftliche Wahrnehmung der Problematik sowie die Medienmacht gegenüber der Rechtsprechung differenziert bewerten zu können.Zudem werden die Urteile der beteiligten Gerichte angeführt und differenziert beurteilt. In diesem Zusammenhang soll ein Spannungsbogen von den vergangenen und gegenwärtigen Entwicklungen, hin zu zukünftig notwendigen Prozessen gezogenwerden, um auf dieser Basis eine interdisziplinäre Erörterung der aufgezeigten Fragestellung vornehmen zu können.
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