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Die Mangelrechte des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme
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Diese Arbeit befasst sich mit den Mangelrechten des Bestellers im BGB-Werkvertrag vor Abnahme nach der geltenden Rechtslage. Hauptanwendungsfall des Werkvertragsrechts ist der Bauvertrag. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage den Parteien beim Bauvertrag keine ausgewogene Lösung bei Vorliegen von Mängeln während der Ausführung ermöglicht. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wird deshalb ein Lösungsvorschlag entwickelt, wie die Mangelrechte des Bestellers im Bauvertrag vor Abnahme gestaltet werden könnten. Diese Frage hat aktuellen Bezug. Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehen, zu überprüfen, ob die Einführung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sinnvoll erscheint. In diesem Zusammenhang könnten dann auch die Mangelrechte des Bestellers vor Abnahme gesetzlich geregelt werden.
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