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Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen und personellen Angelegenheiten

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Inhaltsangabe:Einleitung: Bei unternehmerischen Entscheidungen kommt es häufig zu Interessenkonflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Hierbei vertritt der Betriebsrat (Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat) die Belegschaft gegenüber dem Arbeit-geber. Dazu hat die Gesetzgebung dem Betriebsrat unterschiedlich stark ge-wichtete Befugnisse eingeräumt: das Informationsrecht stellt das schwächste Be-teiligungsrecht dar. Die nächsthöhere Art ist das Mitspracherecht, das heißt der Betriebsrat muß zwar angehört werden, seine Zustimmung ist aber entbehrlich. Die stärkste Ausgestaltung besteht im Mitbestimmungsrecht, bei dem Arbeitgeber und Betriebsrat nur gemeinsam rechtswirksame Vereinbarungen treffen können. Zudem existiert in sozialen Angelegenheiten ein echtes Initiativrecht, um eine mit-bestimmungspflichtige Maßnahme durchsetzen zu können. Sollte es Streit geben, ob der Betriebsrat überhaupt ein Mitbestimmungsrecht hat (Rechtsstreitigkeit) sowie über die Ausgestaltung mitbestimmungspflichtiger An-gelegenheiten (Regelungsstreitigkeit), kann von beiden Seiten das Arbeitsgericht beziehungsweise die Einigungsstelle angerufen werden. Gang der Untersuchung: In meiner Diplomarbeit habe ich intensiv die Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten gemäß § 87 BetrVG und personellen Angelegenheiten gemäß §§ 92 - 105 BetrVG behandelt. Der systematische Aufbau (Definitionen, Voraussetzungen des Mitbestimmungsrechtes, Ausübung des Mitbestimmungs-rechtes, Streitigkeiten und Sanktionen) dient zur besseren Verständlichkeit und schnelleren Einarbeitung in ein Themengebiet. Durch zahlreiche praxisnahe Fall-beispiele mit Lösungen, diverse Vertragsmuster sowie BAG-Urteile wird die Arbeit anschaulich, realitätsnah und interessant. Am Anfang befindet sich ein detailliertes Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Ich hoffe, daß ich mit meinen Ausführungen rechtliche Unsicherheiten beseitigen kann, daß vorgeschriebene Fristen erkannt und eingehalten werden und eine konfliktfreie Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat stattfindet. Beim Studium meiner Diplomarbeit wünsche ich viel Freude und Erfolg. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: Abkürzungsverzeichnis9 Literaturverzeichnis11 A.Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG14 I.Vorbemerkung14 1.Geschichtliche Entwicklung14 2.Zweck der Mitbestimmung15 II.Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag16 1.Einschränkung des [...]
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