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Die Möglichkeiten und Grenzen der Übernahme von Verfahren im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege
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Wann kann ein Ausländer, der im Ausland eine Straftat begangen hat, in Deutschland dafür bestraft werden?Durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen und die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität ist diese Frage aktueller denn je. Die Möglichkeiten der Durchführung eines Strafverfahrens für einen anderen Staat durch die deutsche Justiz im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 StGB) werden bisher weitestgehend verkannt, wie Katharina Margarete Heine insbesondere am Beispiel der Juwelenräuber der "Pink Panther" deutlich veranschaulicht. Dabei eröffnet die stellvertretende Strafverfolgung sowohl eine rechtshilferechtliche Alternative zur Auslieferung der Täter als auch zur Beilegung von Jurisdiktionskonflikten. Dieses nicht ausgeschöpfte Potential wird in der vorliegenden Untersuchung ausgeleuchtet. Abgerundet wird die Arbeit durch einen wohlbegründeten Reformvorschlag für § 7 StGB, der die mit der Europäisierung der Strafverfolgung verbundenen Herausforderungen berücksichtigt.
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