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Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung

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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Bau- und Planungsrecht in Form des Baurechtkompromisses und deren Fortentwicklung durch die BauROG-Novelle 1998 verlangt die Anwendung der Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung. Die Planungspraxis muß sich somit dieser Aufgabe stellen, zur Zeit bestehen aber erst geringe Erfahrungen mit dieser Aufgabenstellung. Darum ist es Ziel der Arbeit, einen praxisorientierten Handlungsrahmen für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung zu erarbeiten. In den Handlungsrahmen sind verfahrensbezogene und methodische Aspekte ebenso einbezogen wie Aussagen zu Inhalt, Darstellung und Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsbewältigung auf gesamtgemeindlicher Ebene. Gang der Untersuchung: Die beispielhafte und ansatzweise Erprobung und Ausfüllung der - speziell auf Nordrhein-Westfalen bezogenen - Empfehlungen in der Praxis erfolgt anhand der Stadt Unna. Auf diese Weise werden zu Teilbereichen Hinweise auf die Praxistauglichkeit der entwickelten Überlegungen zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung gewonnen. Im 1. Abschnitt findet eine Darstellung der instrumentellen, rechtlichen und planungspraktischen Ausgangssituation für die Aufgabenstellung statt. Eingegangen wird auf das Verhältnis und das Zusammenwirken von Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und der Landschaftsplanung in NRW unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Zielsetzungen wie auch auf die bisherige Anwendungspraxis der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit ihren Problemfeldern. Es lassen sich Handlungsanlässe und Handlungsansätze im Aufgabenfeld der Anwendung der Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung feststellen. Im 2. Abschnitt wird aufbauend auf Grundsätzen zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Flächennutzungsplanung ein Handlungsrahmen für diese Aufgabenstellung entworfen. Es werden dort Überlegungen zur Einbringung der Anforderungen der Eingriffsregelung in die verschiedenen Phasen der Flächennutzungsplanung angestellt und Hinweise für deren Bearbeitung gegeben. Eine besondere Bedeutung wird den Interessen und Vorstellungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beigemessen, wie es sich beispielsweise in der Grundidee der Entwicklung eines sog. "Freiraum-Kompensationskonzeptes" als konzeptionelle Basis für die Bearbeitung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in NRW ausdrückt. Der 3. Abschnitt beinhaltet [...]
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