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Die Notstandsregelung der Weimarer Reichsverfassung von 1930-1932/33
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Gesch. Europa - Deutschland - I. Weltkrieg, Weimarer Republik, Note: 1, 3, FernUniversität Hagen (Historisches Institut), Veranstaltung: Europäische Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei aller Kritik lässt sich festhalten, die von Hugo Preuß geschaffene Weimarer Verfassung war besser als ihr Ruf. So fand "der lateinamerikanische Verfassungsgeber das Vorbild für eine liberal-sozialstaatliche Grundordnung in der damals modernsten Verfassung Kontinentaleuropas, der Weimarer Verfassung.".Es ist daher durchaus Lewinski zuzustimmen, der sie als "Gesellenstück" auf dem Weg zur parlamentarischen Demokratie bezeichnet hat. Hätte dem Reichspräsidenten in den Anfangsjahren der Republik nicht ein so machtvolles Instrument zur Bewältigung innerer Notstände zur Verfügung gestanden, würde die Weimarer Republik die ersten Jahre nicht überstanden haben. Auch wurde von der Mehrheit der Bevölkerung die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten als ungefährlich angesehen. Dies entsprach einem tiefen Wunsch der Bevölkerung nach Wiederherstellung der Ordnung im Reich. Allerdings wurde das parlamentarische System ab 1930 nach dem Zerbrechen der Großen Koalition durch die fast ausschließliche Anwendung der Reserveverfassung des Art. 48 ad absurdum geführt. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren war damit bereits vor Hitler eingestellt worden. Die Hauptursache hierfür lag vornehmlich an der Unfähigkeit der im Reichstag vertretenen Parteien, zu entsprechenden Mehrheiten zu gelangen und damit das "tote Parlament" wieder zum Leben zu erwecken.
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