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Die Notwendigkeit und Tragweite der Untersuchungsmaxime in den Verwaltungsprozessgesetzen (VwGO, SGG, FGO)

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Es besteht in Teilbereichen des materiellen öffentlichen Rechts ein Sachkunde- und Informationsdefizit des Bürgers gegenüber der insoweit überlegenen Behörde. Die vorliegende Untersuchung weist nach, dass die Amtsermittlung durch das Gericht hier der Herstellung der gebotenen Waffengleichheit zwischen den Beteiligten und damit zugleich dem öffentlichen Interesse an der Durchsetzung des materiellen Rechts dient. Daraus ergeben sich vor allem Konsequenzen für den Umfang der zulässigen Inpflichtnahme der Beteiligten bei der Sachverhaltsaufklärung.
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