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Die Offenheit des Bauplanungsrechts für andere Kulturen. Verfassungsrechtliche Grundlagen und deren Auswirkungen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 12, 5 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Seminar: Aktuelle Rechtsfragen des Planungsrechts, des öffentlichen Wirtschaftsrechts und des Umweltrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wer ein Haus baut, will bleiben". Diese Aussage bringt den Grundgedanken jeder Bautätigkeit auf den Punkt. Bauen Angehörige einer bestimmten Kultur in der Diaspora, visualisiert sich darin der Entschluss, dauerhaft Fuß zu fassen. Gerade diese "steingewordene Einwanderung" führt oft zu Spannungen mit der Mehrheitsgesellschaft, die u. a. über das Baurecht ausgetragen werden. Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer pluralistischen Gesellschaft entwickelt, die neue Konflikte über die Nutzung des Raumes hervorbringt. Die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen planerisch zu koordinieren und so eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufgabe des Bauplanungsrechts. Aber bietet es ausreichend Möglichkeiten, die bauliche kulturelle Vielfalt zu fassen, Interessen angemessen auszugleichen und sogar sozialpolitischen Konflikten gerecht zu werden? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie deren Auswirkungen auf das Bauplanungsrecht. Danach kann mit Rücksicht auf verbreitete Streitpunkte festgestellt werden, wo sich das Städtebaurecht kulturkreisfremden Vorhaben öffnet und wo es Grenzen setzt. Schließlich muss erläutert werden, wie interkulturelle Konflikte effektiv gelöst werden können und ob das Bauplanungsrecht das geeignete Mittel darstellt.
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