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Die öffentliche Vergabe von BIM-Leistungen und die Vorschriften der VOB/A

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Building Information Modelling (BIM) steht stellvertretend für die Digitalisierung des Bauwesens. BIM kann helfen, die Planung und Errichtung von Bauwerken zu optimieren und den Betrieb von Bauwerken wirtschaftlicher zu gestalten. Aufgrund dieser Vorteile soll BIM auch für öffentliche Bauvorhaben implementiert werden. Für die Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben sind die Vorschriften von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Hierbei ergibt sich jedoch die Frage, ob BIM-Leistungen (z.B. die Bereitstellung digitaler Bau- und Gebäudedaten oder die Attribuierung von BIM-Bauteilen) ebenfalls Bauleistungen darstellen, obwohl sie für die Errichtung von Bauwerken nicht unmittelbar erforderlich sind. Jonas Hofmann zeigt in einem Kurzabriss über das zweigeteilte Vergaberecht, welche Vorschriften bei der öffentlichen Vergabe von BIM-Leistungen zu beachten sind und welche Rolle die VOB/A dabei einnimmt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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