- Start
- Die Ost-Parteien vor und nach der Wende
Die Ost-Parteien vor und nach der Wende
Angebote / Angebote:
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Historisches, Note: 2.0, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Forschungsverbund SED-Staat hat eine Studie an Schulen
u¿ber das Bild der DDR bei Lehrern und Schu¿lern
veröffentlicht. Nach dieser Studie hatten die meisten der Befragten erhebliche
Schwierigkeiten die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der DDR und der Deutschen
Bundesrepublik zu benennen. Ebenfalls stellte Lapp fest, dass die meisten, unabhängig
davon, ob aus den westlichen oder östlichen Bundesländern stammend, u¿berrascht reagieren,
wenn sie hören, dass es in der DDR nicht nur eine einzige Partei - die SED gab, sondern daru¿ber hinaus noch weitere
nichtkommunistische Parteien, teilweise mit ähnlichen bis gleichen Namen wie in der
damaligen und heutigen Bundesrepublik: CDU,
die Liberale Demokratische Partei Deutschlands (LDPD), die Demokratische Bauernpartei
Deutschlands (DBD) und die National-Demokratische Partei Deutschlands
(NDPD) (Lapp 1998: 16ff.).
Nach 1945 kam es in allen vier Besatzungszonen Deutschlands nach und nach zur Wiederzulassung
bzw. Neubildung von politischen Parteien. In der Sowjetischen Besatzungszone
(SBZ) und den drei westlichen Zonen entwickelten sich schnell unterschiedliche
gesellschaftlichen Systeme heraus - Kapitalismus auf der Seite des Westens und
Sozialismus auf der Seite des Ostens. Diese Entwicklung fu¿hrte zu unterschiedlichen
Bedeutungen der Parteien, ihrer Rollen in der Gesellschaft und ihren Wirkungsweisen.
In beiden deutschen Staaten existierten parallel nebeneinander zwei Mehrparteiensysteme,
doch unterschieden diese sich in ihren wesentlichen Grundzu¿gen. Während in der
Bundesrepublik Deutschland (BRD) "das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit
fu¿r alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und
Ausu¿bung einer Opposition" (SRP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
23.10.1952, BVerfGE
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen