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Die pauschale Abgeltung von Überstunden im Arbeitsvertrag
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Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt, dass im Jahr 2007 in Deutschland rund 1, 4 Milliarden unbezahlte Überstunden geleistet wurden. Umso mehr überrascht es, dass arbeitsvertragliche Vereinbarungen zu Überstunden bislang kaum erforscht sind. Nicht einmal geklärt ist, inwiefern arbeitsvertragliche Abreden, nach denen etwaige Überstunden mit dem vereinbarten Bruttogehalt abgegolten sind, rechtswirksam sind. Die Arbeit geht Zulässigkeit und Grenzen von Überstundenvereinbarungen nach und untersucht dabei insbesondere, inwieweit entsprechende Abreden einer AGB-Kontrolle Stand halten.
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