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Die Pestordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts als Wegbereiter des modernen Gesundheitswesens?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1, 3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Arbeit wird der strukturelle Aufbau von Pestordnungen im damaligen Preußen untersucht. Dabei wird die Frage, inwiefern die Pestordnungen des 17. und 18. Jahrhunderts als Wegbereiter des Gesundheitswesens angesehen werden können, eine zentrale Position einnehmen. Im Zuge dessen wird zunächst die Fragestellung kontextualisiert, indem ein kurzer Überblick zum Inhalt von Pestordnungen und deren Veränderung im 14., 16. und schließlich im 17. und 18. Jahrhundert geben wird. Danach erfolgt eine kurze Definition des Begriffes Gesundheitswesen, die aus dem Jahre 2007 stammt, um einen Ausblick geben zu können, welche Aufgaben ein Gesundheitswesen heutzutage hat. Im Fokus des dritten Teils steht die Betrachtung der ergriffenen Maßnahmen zur Vor-, Für- und Nachsorge der Pest in der Frühen Neuzeit in Preußen.
Im 14. Jahrhundert wurden besonders in italienischen Städten vielerlei Maßnahmen präventiver Art ergriffen, die ihre Triebfeder in der Miasmen-Theorie fanden. Dazu zählten die Isolierung sowohl von kranken Menschen als auch solchen, die lediglich im Verdacht der Seuche standen, das Ausräuchern von Häusern, das Benutzen von Duftwässern und das Tragen von Schutzmasken, um die schlechten Gerüche abzuhalten und zu vertreiben. Des Weiteren das Säubern der Straßen und das Verriegeln von Häusern, in denen Infizierte wohnten. Als wirksamstes Mittel gegen die Pest galt die ¿Flucht aus den verpesteten Gebieten¿. Im Jahre 1549 wurde auf Geheiß des Bürgermeisters und Rates von Königsberg, welches seit 1724 die Königliche Haupt- und Residenzstadt in Preußen war, ein Pestbuch vom deutschen Arzt Andreas Aurifaber publiziert. Er spezifizierte die Maßnahmen, indem er sie in ¿vorbeugende öffentliche Maßnahmen¿ und ¿individuelle vorbeugende Maßnahmen¿ unterteilte. Zu den vorbeugenden öffentliche Maßnahmen gehörte wenig das Haus zu verlassen und jegliche Feierlichkeiten zu untersagen, das Verbot, die Nachttöpfe auszugießen und die Aufforderung durch Räucherungen die üblen Gerüche zu vertreiben. Zu den individuellen vorbeugenden Maßnahmen zählte das Tragen von ¿Holzbüchsen mit Schwämmen, die mit Riechstoffen getränkt¿ waren, die Kontrolle des Gewichts durch ¿Diät¿ oder ¿Abführen¿ sowie ¿Aderlässe¿. Die Menschen sollten sich ¿nicht baden¿, sondern lediglich ¿Abreibungen mit warmen Tüchern [¿] vornehmen¿. Auch zu den Ruhezeiten wurden besondere Verordnungen angeführt: ¿höchstens sieben Stunden Schlaf, höchstens eine Stunde Mittagsruhe¿
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