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Die Philosophie des Rechts in Historischer Perspektive
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Diese kleine Rechtsphilosophie bemillit sich, die heutige rechts philosophische Problematik in den groBen Rahmen der Geschichte der Rechtsphilosophie hineinzustellen. Ein derartiges Unterfangen macht eine strenge Auswahl erforderlich, und jeder wird bei einer solchen zum Teil davon beeinfluBt sein, was er im Hinblick auf die Problema tik der Gegenwart als wesentlich empfindet. Viel Interessantes muB notwendigerweise unberiicksichtigt bleiben, als MaBstab fiir die Auswahl habe ich dabei im wesentlichen die Originalitat des rechtsphilosophischen Beitrags angesehen. Eine Ausnahme· bilden die Naturrechtler des 18. Jahrhunderts. Man wird gewiB auch hier iiber vieles streiten Mnnen. Ich mochte an dieser Stelle dem Herausgeber, meinem Freunde WOLFGANG KUNKEL, fiir die groBe Millie danken, die er sich im ganzen Verlauf der Arbeit gemacht hat. Cambridge, Mass. , Friihjahr 1955. CARL J OACBlM FRIEDRICH. Inhaltsverzeichnis. Erster Teil. Die Geschichte. Selta I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Das Recht aIs Wille Gottes: Die Erbschaft des Alten Testaments . 4 III. Das Recht aIs Teilhabe an der Idee der Gerechtigkeit: Plato und Aristoteles. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 IV. Das Recht aIs Ausdruck der Gesetzlichkeiten menschlicher Natur: Die Stoa. und das romische Naturrecht . . . . . . . . . . .. 16 V. Das Recht als Friedensordnung der Liebesgemeinschaft: Augustin 21 VI. Das Recht aIs Teil und Spiegel der gottlichen Weltordnung: Thomas Aquinas und die Scholastik . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 VII. Das Recht aIs Geschichtsphii. nomen: Die Humanisten. . . . . . . 30 VIII. Gesetztes Recht gegen Naturrecht: Die Souverinitatslehre bei Bodin, Althusius, Grotius . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 IX.
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