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Die Philosophie des Rechts
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Hegels Rechts- und Staatsphilosophie gilt im allgemeinen als konservative und reaktionäre Rechtfertigung der politischen Verhältnisse im Preußen der Restaurationszeit. Dennoch hat Hegel wie kein anderer die philosophische Diskussion der Grundstrukturen des modernen Staates bis heute nachdrücklich bestimmt. Obschon er seine Auffassung im Jahr 1820 in den Grundlinien der Philosophie des Rechts abschließend niedergelegt hat, finden sich in anderen Äußerungen Hegels Abweichungen von der offiziellen Version der Grundlinien. In diesem Zusammenhang spielen seine Vorlesungen zur Philosophie des Rechts eine wichtige Rolle. Mit der hier erstmals publizierten Mitschrift der Vorlesung aus dem Wintersemester 1821/22 sind diese Vorlesungen nun vollständig dokumentiert.
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