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Die Praxis der Wiedergutmachung
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Der großangelegte Versuch, die Opfer des Dritten Reiches zu entschädigen, ist historisch ohne Beispiel. Mehr als eine Million Menschen erhielten im Laufe der Jahrzehnte »Wiedergutmachung«, aber viele weitere Millionen, die ebenfalls unter dem nationalsozialistischen Terror gelitten hatten, blieben davon ausgeschlossen. Die meisten Opfer, die entschädigt wurden, bezogen ihre Gelder direkt durch die Bundesrepublik Deutschland, für die in Israel lebenden übernahm der jüdische Staat die Zahlung der Renten.
Die Autoren dieses Bandes untersuchen erstmals die Entschädigungspraxis für NS-Verfolgte in der Bundesrepublik und in Israel in vergleichender Perspektive. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen den Gerechtigkeitserwartungen der einstigen Verfolgten und den Gesellschaften, in denen sie Wiedergutmachung bezogen. Deshalb richtet sich der Blick sowohl auf die Erfahrungen der verschiedenen Verfolgtengruppen als auch auf die der vielfältigen Akteure der Entschädigung in Deutschland und Israel.
Mit dieser doppelten Perspektive leistet der Band - auch im Blick auf unsere Gegenwart - einen Beitrag zur Bestimmung der Chancen und Grenzen einer Bewältigung historischen Unrechts durch bürokratische und rechtliche Verfahren.
Transnationale Vergangenheitspolitik. Der Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, hg. von Norbert Frei (2006), Constantin Goschler: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945 (2005)
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