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- Die Preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872
Die Preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872
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Frontmatter -- Vorwort zur dritten Ausgabe -- Iinhalts-Uebersicht -- Einleitung -- I. Das römische Immobilienrecht -- II. Das deutsche Immobilienrecht -- III. Das preußische Immobilienrecht -- Gesetz über den Eigenthnmserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten. -- Erster Abschnitt. Bon dem Erwerb des Eigenthums an Grundstücken -- Zweiter Abschnitt. Von den dinglichen Rechten an Grundstücken -- Dritter Abschnitt. Von dem Recht der Hypothek und der Grundschuld -- Vierter Abschnitt. Von dem Bergwerkseigenthum und den selbstständigen Gerechtigkeiten -- Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen -- Grundbuch-Ordnung. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 446 ff.) -- Erster Abschnitt. Von der Form und Einrichtung der Grundbücher -- Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchämtern -- Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen -- Vierter Abschnitt. Von der Bildung der Urkunden über Eintragungen im Grundbuch -- Fünfter Abschnitt. Von der Wiederherstellung zerstörter, sowie von Anlegung neuer Grundbücher -- Sechster Abschnitt. Von den Kosten -- Siebenter Abschnitt. Schlußbeftimmung -- Formular I. (§. 7 der Grundbuchordnung.) -- Kosten-Tarif für Grundbuchsachen und Instruktion des Justiz-Ministers vom 3. Juli 1872 -- Kosten-Tabellen -- Grilagen zur Grundbuch - Ordnung -- Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden -- Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grnndbnchamte anzu bringenden Anträgen -- Anweisung vom 19. September 1872 zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend die Stempelabgaben von gewissen bei dem Grundbnchamte anzubringenden Anträgen -- Nachtrage und Sachregister -- Nachträge -- Sachregister
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