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Die Preußischen Gesetze betreffend Diensteinkommen, Ruhegehalt und Wittwen- und Waisenversorgung der Volksschullehrer
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Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsverzeichniß -- A. Gesetz betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen. Vom 3. Mär, 1897 -- B. Gesetz betreffend die Pensionirung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen. Vom 6. Juli 1885 -- C. Gesetz betreffend Ruhegehaltskassen für die Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen. Vom 23. Juli 1893 -- D. Gesetz betreffend das Ruhegehalt der Lehrer und Lehreriunen an den öffentlichen nichtstaatlichen mittleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen. Vom 11. Juni 1894 -- E. Gesetz betreffend die Fürsorge fur die Wittwen und Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen. Vom 4. Dezember 1899 -- F. Gesetz betreffend die Erweiterung, Umwandlung und Neuerrichtung von Wittwenund Waisenkassen für Elementarlehrer. Vom 22. Dezember 1869 -- G, Gesetz betreffend die Fürsorge für die Waisen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen. Vom 27. Juli 1890 -- Anhang -- Alphabetisches Sachregister -- Backmatter
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