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Die preußischen Gesetze über die Ressort-Verhältnisse zwischen den Gerichten und den Verwaltungs-Behörden

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Frontmatter -- Vorrede -- Erklärung der Abkürzungen -- Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Polizei und Finanz-Behörden vom 26. Dezember 1808 -- Gesinde- Ordnung vom 8. November 1810 -- Gesetz wegen des Wasserstauens bei Mühlen, und Verschaffung von Vorfluth. Vom 15. November 1811 -- Staatsministerial-Beschlutz vom 20. Juli 1818, enthaltend die Anweisung für die Rheinischen Regierungen und Gerichte über die bis auf anderweite Verordnung von denselben zu beobachtenden Grenzen ihrer gegenseitigen Amtsbefugnisse (Ressort-Reglement) -- Allerhöchste Kabinetsorder vom 4. Febr. 1823, daß ein gerichtliches Verfahren bei Verwaltungs-Ansprüchen an den Staat, aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft in den neu und wieder eroberten Provinzen, nicht zugelassen werden soll -- Allerhöchste Kabinetsorder vom 19. Juni 1836, betreffend die Einziehung der Kirchen-, Pfarr- und Schul-Abgaben, ingleichen der Forderungen von Medizinal-Personen -- Gesetz über die Eisenbahn-Unternehmungen. Vom 3. November 1838 -- Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtswegs in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen. Vom 11. Mai 1842 -- Gesetz über die Aufnahme neu anziehender Personen. [Heimaths-Gesetz.] Dom 31. Dezember 1842 -- Gefetz über die Verpflichtung zur Armenpflege. Vom 31. Dezember 1842 -- Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse. Vom 28. Februar 1843 -- Verordnung über die Festsetzung und den Ersatz der bei Kassen und anderen Verwaltungen vorkommenden Defekte. Vom 24. Januar 1844 -- Allgemeine Gewerbe-Ordnung. Vom 17. Januar 1845 -- Gesetz über das Verfahren bei Kompetenzkonflikten zwischen den Gerichten und den Verwaltungs-Behörden. Vom 8. April 1847 -- Gesetz über die Polizei-Verwaltung. Vom 11. März 1850 -- Verordnung wegen exekutivischer Beitteibung der direkten und indirekten Steuern und anderer öffentlicher Abgaben und Gefälle, Kosten rc. in den östlichen Provinzen mit Ausschließung Neuvorpommerns. Vom 30. Juli 1853 -- Gesetz, betteffend die Konflikte bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts- und Diensthandlungen. Vom 13. Februar 1854 -- Gesetz wegen Verschaffung der Vorfluch in den Bezirken des Appellations-Gerichtshofes zu Cöln und des Justiz- Senates zu Ehrenbreitstein, sowie in den Hohenzollernschen Landen. Vom 14. Juni 1859 -- Gesetz. betreffend die Erweiterung des Rechtsweges. Vom 24. Mai 1861 -- Berichtigungen und Zusätze -- Alphabetisches Register -- Inhalt
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