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Die Protokolle des Rates der Stadt Hattingen von 1629 bis 1652
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Ratsprotokolle gewähren einen Einblick in die Rechtswirklichkeit, in die alltägliche praktische Anwendung des Rechts. So vermitteln die hier untersuchten Protokolle interessante Erkenntnisse über die Tätigkeit der Ratsherren der Stadt Hattingen in der Zeit zwischen 1629 und 1652. Diese bestand im Erlaß von Verordnungen, der Regelung unterschiedlichster Verwaltungsaufgaben und der Rechtsprechung im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit. Daneben erschließt sich aus den Protokollen auch die Verfassungsstruktur der Stadt, die durch das Zusammenwirken der verschiedenen Organe, wie Rat, Bürgermeister, Zwölfer, Gilden und der gesamten Bürgerschaft, bestimmt war. Dabei tritt die starke Stellung der Ratsherren in diesem Machtgefüge deutlich hervor. Der Rat hatte sich im 17. Jahrhundert schon ein ganzes Stück von seiner ursprünglichen Funktion als Vertretungsorgan der gesamten Bürgerschaft entfernt, er nahm bereits die Stellung einer Obrigkeit ein.
Dies zeigt sich auch bei den erlassenen Verordnungen, die der Schaffung und dem Erhalt von guter Policey und Ordnung in der Stadt dienten. Die niedergeschriebenen Verwaltungsangelegenheiten entsprechen ebenfalls dem typischen Bild einer protestantischen Kleinstadt in der Frühen Neuzeit.
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