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Die Prüfung kommunaler Unternehmen gemäß § 53 Abs. 1 HGrG
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Ergänzend zur handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung kommunaler Unternehmen kann nach § 53 Abs. 1 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft werden. Viele Kommunen sind dazu durch landesrechtliche Vorgaben sogar verpflichtet. Zudem wird der Abschlussprüfer häufig beauftragt, über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu berichten.
Für die Überwachungsorgane kommunaler Unternehmen liefern diese Berichte wichtige Informationen. Als zuständiger Abschlussprüfer sollten Sie diesen Adressatenkreis daher im Blick haben und dessen spezielle Fragen in Ihren Berichten beantworten. Kaufmann und Tebben erläutern systematisch die relevanten Gebiete der Geschäftsführungsprüfung. Beide Autoren beraten und prüfen seit mehreren Jahren öffentliche Unternehmen und bringen diese Erfahrungen in ihrem Buch ein. Damit erhalten Sie praktische Hilfe und Nachschlagewerk in einem.
Zunächst erläutern die Autoren ausführlich die rechtlichen, ökonomischen und organisatorischen Grundlagen und Besonderheiten kommunaler Unternehmen. Diese Ausführungen unterstützen auch bei deren handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfungen.
Im zweiten Teil des Buches wird die erweiterte Geschäftsführungsprüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG detailliert beschrieben. Hier bekommen Sie konkrete Tipps für die Prüfungsdurchführung und die sich anschließende Berichterstattung. Die Gliederung folgt der Systematik des Fragenkatalogs von IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG". Dies erleichtert es Ihnen konkret nachzuschlagen, wie die Vorgaben des IDW umzusetzen sind.
Wirtschaftsprüfer sind mit dem Werk von Kaufmann und Tebben optimal für eine Abschlussprüfung bei einem kommunalen Unternehmen gerüstet. Gleichzeitig hilft es den Überwachungsorganen kommunaler Unternehmen, die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG besser zu verstehen und deren Ergebnisse einzuschätzen. Geschäftsführer kommunaler Unternehmen erhalten Tipps für Ihre tägliche Arbeit, z.B. bei der Geschäftsverteilung oder der Zusammenarbeit mit dem Überwachungsorgan.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen