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Die Quotenregelung zur Sicherung französischen Liedguts im Hörfunk
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Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Liedgut als Ware erhält im ökonomischen Prozess einen Tauschwertcharakter, der weniger an musikimmanenten als an gewinnmaximierenden Kriterien gemessen wird: ¿Sein Tauschwert bestimmt seine Form als Gebrauchswert, also seine Inhalte, seine ästhetischen Merkmale und die Strukturen seiner Sprache¿ (Kreimeier).
Die Musik als Produkt der Tonträgerunternehmen hat sich im Verlauf der letzten 30 Jahre auf der ganzen Welt zu einer Massenware entwickelt, die heute einen großen Teil unserer akustischen Umwelt prägt. Dementsprechend sind auch die internationalen Märkte für Tonträger in dieser Zeit stark expandiert. Der französische Markt ist heute mit einem Jahresumsatz von ca. 4 Mrd. DM nach Deutschland, Großbritannien, Japan und Amerika der fünftgrößte Tonträgermarkt und damit ein wichtiges Segment für internationale Konzerne (Vgl. Anhang 1).
Im Bereich des Hörfunks - als klassisches PR-Medium der Tonträgerindustrie und Interpreten - hat die Kommerzialisierung in den 80-er Jahren ihren Einzug gehalten. Durch das Aufkommen privater Programmveranstalter zeigt sich hier ein verschärfter Wettbewerb um Zuhörer, der sich über die Bindung des Zuhörers durch das Musikprogramm vollzieht. Der Hörfunk benötigt Produkte der Tonträgerunternehmen, um damit die Zielgruppe für die Werbekunden adäquat zu bedienen. Plattenfirmen benötigen den Hörfunk, um ihre Ware publik zu machen und damit einen Absatz der Tonträger zu erreichen. Die heutige Situation kann man getrost als eine gegenseitige Abhängigkeit bezeichnen, bei der immer noch diskutiert wird, wer der schwächere Partner sei.
Der Tauschwertcharakter der Musik führte in Frankreich, wie auch in anderen europäischen Ländern (Vgl. Machill) dazu, dass nur bestimmte Titel gesendet wurden. Auf Grund von Umfragen setzten die Radioveranstalter zunehmend auf die anglo-amerikanische Musik und benachteiligten damit das französische Liedgut. Diese Situation hatte zur Konsequenz, dass in Frankreich eine gesetzlich verankerte Quotenregelung zugunsten von französisch-sprachigen Titeln eingeführt wurde.
Der damalige französische Kulturminister Frankreichs, Jacques Toubon, begründete die Quotenregelung wie folgt:
¿La chanson francaise est, dans le monde, un des principaux éléments de reconnaissance de notre culture. Il ne faut pas uniquement se défendre mais également passer à l'offensive¿ (Toubon, zit. n. Machill). Übersetzt bedeutet dies sinngemäß: Der französische Chanson steht in der Welt als [...]
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