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Die Rechte von Drittstaatsangehörigen nach Gemeinschaftsrecht
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Nach der Rechtsprechung des EuGH werden drittstaatsangehörige Familienmitglieder von Unionsbürgern und drittstaatsangehörige Arbeitnehmer von EU-Unternehmen kompetentiell in den Schutzbereich des allgemeinen Personenfreizügigkeitsrechts einbezogen. Dem setzt diese Arbeit einen eigenen Kompetenzansatz entgegen, wonach sich Rechte von Drittstaatsangehörigen grundsätzlich nur aus dem Titel IV EG "Einwanderung, Asyl und andere Politiken" ergeben können.
Anhand dieses Kompetenzansatzes wird die gemeinschaftsrechtliche Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen bestimmt. Zugleich werden jüngere EuGH-Urteile im Bereich des Drittstaatsangehörigenrechts kritisch gewürdigt.
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