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Die Rechtsnatur der Domain und des Domainregistrierungsvertrags

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Mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Domains ist auch das Konfliktpotential gestiegen. Die zunehmende Zahl von Auseinandersetzungen verdeutlicht die Notwendigkeit, Domains in das bestehende Rechtssystem zu integrieren. Hierfür werden Domain und Domainregistrierungsvertrag einer rechtlichen Analyse unterzogen. Stellt die Domain ein Ausschließlichkeitsrecht dar? Welche Parteien sind an der Domainregistrierung wie beteiligt? Wirkt sich dies auf die Zuordnung der Domain zu einer Person aus? Vorreiter auch in der juristischen Auseinandersetzung mit Domains sind die USA. Es werden daher nicht nur die Domain und der Domainregistrierungsvertrag im Hinblick auf die «.de»-Top Level Domain nach deutschem Recht betrachtet, sondern auch der Registrierungsvertrag und die «.com»-Top Level Domain nach US-amerikanischem Recht beleuchtet.
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