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Die Rechtsnatur des Börsenoptionsgeschäfts
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Seit der Aufnahme eines Aktienoptionshandels an den deutschen Börsen am 1. Juli 1970 traten die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Börsenoptionsgeschäften verstärkt in den Vordergrund. Vor allem die Begriffe des sogenannten Termineinwandes und des Differenzeinwandes erwiesen sich als Hemmschuh für die Teilnahme privater Investoren am Terminhandel. Ob diese Institutionen jedoch überhaupt zur Anwendung gelangen, ist nicht zuletzt eine Frage der Rechtsnatur des Börsenoptionsgeschäfts, die daher vorab zu klären ist.Grundlegend neue Aspekte haben sich durch die Änderung des Börsengesetzes zum 1. August 1989 ergeben. Den für dieses Thema relevanten Gesetzesänderungen ist daher ein abschließendes Kapitel gewidmet.
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