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Die Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum persönlichen Eherecht in Hamburgischen Gerichtsfällen von 1879-1900
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Diese Studie beschäftigt sich mit der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts von 1879 bis 1900. Ausgangspunkt ist dabei die Gründung des Oberlandesgerichts in Hamburg, das zeitliche Ende markiert das Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der behandelte Zeitraum umfaßt die letzten 20 Jahre der Geltung der Hamburger Statuten von 1603/1605, die nahezu 300 Jahre in Kraft waren. Die Untersuchung beschränkt sich auf das persönliche Eherecht. Gegenstand der Arbeit sind 116 Berufungsurteile des Oberlandesgerichts in hamburgischen Familienrechtsstreitigkeiten. Im ersten Teil der Arbeit wird die Stellung und Bedeutung der Familie im 19. Jahrhundert behandelt. Hierbei wird die Veränderung der Familie von der Produktionsgemeinschaft hin zur privaten Lebensgemeinschaft beschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg ist in einem gesonderten Teil aufgeführt. Im Hauptteil der Arbeit sind die Institutionen des hamburgischen Eherechts beschrieben: Verlöbnis, Ehehindernisse, Eheschließung, persönliche Wirkungen der Ehe, Ehescheidung, Scheidungsfolgen, Trennung von Tisch und Bett, elterliches Erziehungsrecht. Die Darstellung knüpft an die vom Hanseatischen Oberlandesgericht behandelten Rechtsprobleme an.
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