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Die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Ehescheidungssachen der Jahre 1900 bis 1905
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Nach einem Überblick über das vor 1900 in Deutschland geltende Scheidungsrecht werden die Zielsetzung des Scheidungsrechts des BGB von 1896 und die Veränderungen zum früheren Recht dargestellt. Anhand der Untersuchung der reichsgerichtlichen Entscheidungen zum Ehescheidungsrecht der Jahre 1900 bis 1905 läßt sich aufzeigen, daß sich die gesetzlichen Erschwerungen auf die Rechtsprechung nur unwesentlich auswirkten. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht 1568 BGB, unter den sich fast alle der nach früherem Recht zur Scheidung berechtigenden Fälle subsumieren ließen. Die Arbeit gibt ferner Einblick in die rechtliche Situation, in der sich Scheidungswillige um die Jahrhundertwende befanden. Dabei steht die Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte durch die Rechtsprechung im Vordergrund. Zur Veranschaulichung werden 122 überwiegend unveröffentlichte Entscheidungen herangezogen.
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