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Die Reform des Stiftungsrechts
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Die Stiftungsrechtsreform bringt ab dem 1.7.2023 erhebliche Änderungen für alle Bereiche des Stiftungshandelns und für die Beratung stiftungsinteressierter Personen mit sich. Ab dem 1.7.2026 folgt die Einführung eines bundesweiten Stiftungsregisters. Dieser Ratgeber enthält neben einer umfassende Synopse der alten und neuen Rechtslage grundlegende Informationen zu den anstehenden Änderungen sowie hilfreiche Hinweise für die Praxis der Führung und Beratung von Stiftungen sowie für die Beratung von an Stiftungen interessierten Personen.
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