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Die Rolle des GmbH-Geschäftsführers in den Ausgleichssystemen von Kapitalerhaltungs- und Kapitalersatzrecht
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Mit den §§ 31 Abs. 6, 43 Abs. 3 und 64 Abs. 2 GmbHG kennt das GmbHG in seiner bis zum 01.11.2008 gültigen Fassung drei Tatbestände der Geschäftsführerhaftung, von denen die ersten beiden unmittelbar und der dritte zumindest mittelbar an Verstöße gegen die Vorschriften des GmbHG über Kapitalaufbringung und -erhaltung anknüpfen. In der Arbeit werden diese Haftungstatbestände in die Regelungssysteme von Kapitalerhaltungs- und Kapitalersatzrecht eingepasst. Daraus lassen sich unter anderem Rückschlüsse für Anwendungsbereich und Tatbestandsmerkmale der Haftungsnormen ziehen. Ferner werden die kapitalerhaltungs- und kapitalersatzrechtlichen Regelungssysteme des GmbHG in der Fassung, die sie durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erhalten haben, analysiert und mit der früheren Rechtslage verglichen. Dabei stehen wiederum Fragen der Geschäftsführerhaftung im Mittelpunkt.
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