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Die Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte nach § 44 SGB X

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Bei § 44 SGB X handelt es sich um eine Sondervorschrift des Sozialverwaltungsverfahrensrechts, die die Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte regelt. Eine Besonderheit dieser Vorschrift liegt darin, dass sie eine wesentliche Einschränkung der formellen Bestandskraft von Verwaltungsakten bestimmt. Die Dissertation nimmt eine Analyse des Regelungsgehalts des § 44 SGB X vor und beschäftigt sich mit der Frage, ob es sich bei dieser Norm um einen überzeugenden Sonderweg des Sozialverwaltungsverfahrensrechts handelt - oder ob es einer grundlegenden Neukonzeption bedarf. Sebastian Krauß studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht (Prof. Dr. Dagmar Felix) tätig.
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