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Die Shoah vor Gericht in Polen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 2, Universität Wien (Institut für Zeitgeschichte), Veranstaltung: Seminar "Die Shoah vor Gericht", Sprache: Deutsch, Abstract: Das Generalgouvernement und die annektierten Gebiete waren neben den Massenerschießungsstätten hinter der Ostfront die Haupttatorte der Shoah. In Polen befanden sich die meisten Ghettos und alle sechs nationalsozialistischen Vernichtungslager. Wenngleich die Wahnsinnsidee einer industriellen Vernichtung der europäischen Juden an anderen Orten geplant und vorbereitet wurde, so fand sie hier ihre praktische Vollendung. Die größte Opfergruppe unter den Juden stellen die polnischen Juden dar, sie wurden fast zur Gänze (90%) ausgelöscht. Einer internationalen Vereinbarung nach erfolgte die juristische Verfolgung der Täter, die als Lagerpersonal oder in der Okkupationsverwaltung unmittelbar für die Deportation und Vernichtung verantwortlich waren, durch die Volksrepublik Polen. Angesichts der Tatsache, dass die Nationalsozialisten in Polen, im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, auch in der katholischen Bevölkerung massenhaft mordeten, fehlte im polnischen Justizwesen ein Verständnis für die Einmaligkeit der Shoah. Aus der Sicht der polnischen Gerichte waren die Verbrechen mit aller Härte der neu geschaffenen Paragraphen zu bestrafen (und tatsächlich fielen die Urteile schärfer aus als im Westen), aber die Massenmorde an den polnischen und europäischen Juden waren eben nur ein Teil der Besatzungsverbrechen und ihnen wurde keine historische oder juristische Besonderheit zugemessen. Obwohl in den ersten Jahren nach dem Krieg sogar eine eigene Behörde (Centralna Zydowska Komisja Historyczna - Zentrale jüdische historische Kommission) geschaffen wurde, die von Juden geleitet war und sich mit der Untersuchung und Dokumentation der Verbrechen beschäftigte, ebbte ab 1950 das Interesse an der Shoah drastisch ab. Gründe dafür waren eine zunehmende Abwanderung der Überlebenden aus Polen - vornehmlich nach Israel und die USA - und das Wiederaufleben des Antijudaismus innerhalb des polnischen Regimes. Ein Auslieferungsstopp bewirkte zudem, dass spätere Auschwitz- und Majdanekprozesse trotz der Moskauer Erklärung nicht mehr in Polen, sondern in der Bundesrepublik stattfanden.
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