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Die Sicherung der Bauunternehmer nach § 648 a BGB

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Unstreitig standen den Bauunternehmern bis Anfang der 1990er Jahre nur unzureichende Sicherungsmöglichkeiten für ihre Vergütungsansprüche zur Verfügung. Nach einer langen Reformdiskussion fügte der Gesetzgeber 1993 dem BGB die Vorschrift des § 648 a hinzu, um die Sicherungsmöglichkeiten der Bauunternehmer zu verbessern. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber schon aufgrund der Ausgestaltung der Sicherheitsleistung als bloße Obliegenheit des Bestellers einen neuen Weg gegangen. Die Arbeit stellt in ihrem Hauptteil die neue Vorschrift systematisch und umfassend dar und untersucht, ob sie die Schwächen der bisherigen Sicherungssysteme vermeidet und ob weiterer Handlungsbedarf des Gesetzgebers besteht. Daneben hat sie auch die Frage zum Gegenstand, wie sich die Vorschrift in dogmatischer Hinsicht ins BGB einfügt.
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