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Die Sicherungsübereignung in Einzelzwangsvollstreckung und Insolvenz

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Am 1.1.1999 tritt die neue Insolvenzordnung (InsO) in Kraft, die das Verwertungsverfahren von Gegenständen mit Absonderungsrechten novelliert. Diese Arbeit befaßt sich mit der Frage, welche Rechte dem Sicherungsnehmer bzw. Sicherungsgeber in der Insolvenz des Vertragspartners künftig zustehen und welche Auswirkungen ihre veränderte Rechtsstellung auf die Zwangsvollstreckung hat. Neben einer Analyse der insolvenzrechtlichen Regelung behandelt sie die Frage nach ihrer dogmatischen Rechtfertigung. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß die Rechtsstellung der Sicherungsgläubiger in der Insolvenz nicht entwertet wird und auch dogmatisch überzeugt. Ferner plädiert die Arbeit für eine differenziertere Betrachtung der Sicherungsübereignung in Insolvenz und Zwangsvollstreckung.
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