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Die "Societas Europaea" in Deutschland

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Recht, , 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits Ende der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts sehnten in Europa einige Wissenschaftler supranationale Kapitalgesellschaften herbei. Im Jahr 1970 legte schließlich die Europäische Kommission ihren ersten Vorschlag über das Statut für europäische Aktiengesellschaften vor. Nach mehr als drei Jahrzehnten dauernden, intensiven Verhandlungen, insbesondere über die Ausgestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung, einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat von Nizza Ende 2000 überraschenderweise endlich auf die Einführung einer Europäischen Aktiengesellschaft. Der Europäische Ministerrat verabschiedete am 8. Oktober 2001 sowohl die "Verordnung ... über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)" als auch die "Richtlinie ... zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer". Obwohl die Verordnung aufgrund von Art. 249 Abs. 2 EG-Vertrag unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten hätte können, gestand Art. 70 SE-VO den nationalen Gesetzgebern eine großzügige Frist bis zum 8. Oktober 2004, innerhalb derer die Richtlinie in nationales Recht transformiert werden musste. Nur beide komplementären Rechtsakte zusammen konnten nach Ansicht der Kommission die gemeinsame Rechtsform der Europäischen Gesellschaft hinreichend regeln. Die Verordnung trat darum explizit erst in Kraft, sobald die Richtlinie in das jeweilige Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, was gemäß Art. 14 SE-RL wiederum spätestens bis zum 8. Oktober 2004 geschehen sollte. Seit diesem Datum steht nun den grenzüberschreitend tätigen Kapitalgesellschaften im gesamten Gebiet der Europäischen Union bzw. in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) die Rechtsfigur der Europäischen Aktiengesellschaft, üblicherweise abgekürzt mit SE für "Societas Europaea", als optionale Rechtsform zur Verfügung.
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