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Die Solvabilitätspublizität von Versicherungsunternehmen nach Solvency II
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Durch das europäische Reformprojekt "Solvency II" wurde die Versicherungsaufsicht umfassend geändert, um den Schutz der Versicherungsnehmer und Versicherten zu erhöhen. Unter anderem wurden dazu versicherungsaufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten eingeführt: Versicherungsunternehmen müssen nunmehr jährlich den "Solvency and Financial Condition Report" (SFCR, Bericht über die Solvabilität und Finanzlage) erstellen und offenlegen. Darin müssen Versicherungsunternehmen insbesondere über Geschäftstätigkeit und -ergebnisse, das Governance-System und das Risikoprofil berichten.Der Verfasser untersucht in der vorliegenden Arbeit für die vorgenannten Berichtskapitel, wie der Bericht über die Solvabilität und Finanzlage inhaltlich zu gestalten ist, um den Anforderungen des Rechts- bzw. Regelungsgebers gerecht zu werden und um die Informationsbedürfnisse der Adressaten zu erfüllen. Dazu leitet er den Berichtszweck und die berechtigten Informationsinteressen der Berichtsadressaten aus dem Regelwerk von Solvency II ab. Ferner entwickelt und spezifiziert er Grundsätze ordnungsmäßiger Solvabilitäts- und Finanzberichterstattung, die jedem Berichtersteller helfen, die Berichtspflichten sachgerecht auslegen und damit umsetzen zu können. Identifizierte Regelungslücken bzw. -unklarheiten (unpräzise Berichtsvorschriften) nimmt der Autor zum Anlass, diese auszufüllen bzw. zu klären. Im Rahmen der Analyse der inhaltlichen Gestaltung geht der Autor auch umfassend auf die Parallelen zwischen dem Bericht über die Solvabilität und Finanzlage und dem handelsrechtlichen (Konzern-)Lagebericht ein.
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