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Die Spielleute des Mittelalters zwischen Normen und Realität

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Soziale Ungleichheiten in der Stadt , 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Randgruppe der Spielleute im Mittelalter. Im Zuge der Literaturrecherche zu dieser Thematik und deren Bearbeitung war es nahezu unumgänglich auf einen eklatant tiefen Widerspruch im Leben dieser Randständigen aufmerksam zu werden: Die Spielleute hatten ein umfassendes Repertoire an Unterhaltungskünsten zu bieten. Mit Gesang, instrumentalen Künsten, bis hin zu Zauberkünsten und erotischen Tänzen beeindruckten und unterhielten sie ein breites Publikum. Erwartungsvoll, begierig und dankbar wurden diese Darbietungen von den Zuschauern aufgenommen und mit entsprechender Anerkennung und Entlohnung honoriert. Der gesellschaftliche Ausschluss sowie die deklassierende Stellung in der weltlichen und kirchlichen Herrschaft stehen dem Vorangegangenen in deutlicher Gegensätzlichkeit gegenüber. Und genau dieser Thematik nimmt sich die vorliegende Arbeit an, indem die Kluft zwischen der Realität und speziell den kirchlichen Normen aufgezeigt werden soll. Die zentrale Fragestellung hierbei wird sein, welches die möglichen Motive oder die Begründung dieses augenfälligen Widerspruchs sind. Die Quellenlage und die Anzahl der verschiedenen Quellengattungen bezüglich dieser Thematik sind sehr breit gefächert. Neben den Gesetzessammlungen, Traktaten und Predigten, bieten ebenso die literarischen und historiographischen Texte die Möglichkeit zur Beurteilung und Darstellung der Spielleute. Besonders über die kirchlichen und weltlichen Normen berichten uns zahlreiche Quellentexte. Genannt werden sollen hier die beiden bedeutendsten mittelalterlichen Rechtsquellen, namentlich der Schwaben- und Sachsenspiegel. Besonders letzterer weist laut Jürgen Brandhorst "ein hohes Maß an Übereinstimmung zwischen der dort niedergelegten normativen Diskriminierung und der tatsächlichen Behandlung der Spielleute" auf. [...]
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