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Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB
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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1, 3, Technische Universität Berlin (Stadt- und Regionalplanung), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit betrachtet der Autor die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, die im Spannungsfeld zwischen der Eigentumsfreiheit, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit steht.Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bietet durch die besonderen Finanzierungsinstrumente die Möglichkeit, die Planungsprofiteure an den Kosten der Gesamtmaßnahme zu beteiligen. Die Grundstücke müssen hierfür nicht zwingend zwischenerworben werden, denn verbleiben die Grundstücke im Besitz der Eigentümer, so müssen diese im Rahmen von Abwendungsvereinbarungen einen Ausgleichsbetrag zahlen. Durch die Mobilisierungsinstrumente - allen voran der Enteignung - kann erheblicher Druck auf die Eigentümer ausgeübt und die Verhandlungsposition sowie die Durchsetzungskraft der Gemeinde gestärkt werden. Mit den Sicherungsinstrumenten können letztendlich die Eigentümer gezwungen werden, die Grundstücke entsprechend den Zielen und Zwecken der Gemeinde zu bebauen und zu nutzen.
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