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Standreden

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Theologen gingen bei Hinrichtungen nicht nur dem Armesünderzug vom Gefängnis zur Richtstätte voran, sondern hatten auch die Aufgabe, sich nach der Vollstreckung des Urteils in einer kurzen Ansprache an das nicht selten Hunderte, gar Tausende von Menschen zählende Publikum zu richten. Sie waren fester Bestandteil des «Theaters des Tötens». Der Standrede kam dabei eine doppelte Funktion zu. Einerseits sollte sie dem richterlichen Urteilsspruch Legitimität verschaffen, indem die Geistlichen vor den Zuschauern all die sittlichen Verfehlungen in den Biografien der Täterinnen und Täter aufspürten, die zu ihrem Abgleiten in die Kriminalität geführt hatten. Andererseits diente sie der Abschreckung, da sie den Zuschauern am Beispiel der Exekutierten die Gefahren einer unangepassten, eigensinnigen Lebensweise deutlich machen sollte. Im Zuge der von der Aufklärung ausgelösten Medienrevolution wurden die Reden in Form von handlichen Broschüren in Umlauf gebracht und etablierten sich auf dem Buchmarkt als eigenständiges Genre. Im Gegensatz etwa zu den populären Nacherzählungen berühmter Gerichtsfälle und zu Novellen mit kriminalistischem Einschlag akzentuieren sie eine genuin theologische Perspektive auf das Verbrechen. Die vorliegende Edition versammelt für den Zeitraum von 1750 bis 1850 ein umfassendes Korpus dieser bislang eher marginal behandelten Predigtgattung und macht sie so als Quelle für kulturhistorische Studien zugänglich.
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