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Die steuerliche Berücksichtigung von Minder- und Mehrabführungen ohne und mit Bezug zur außerorganschaftlichen Zeit
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 7, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Hausarbeit Internationales Steuerrecht / Ertragsteuerliche Vertiefung, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In der letzten Legislaturperiode hat die rot-grüne Koalition das sog. EURLUmsG verabschiedet mit dem Ziel die bereits beschlossenen EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.1 Dabei wurde auch das Körperschaftsteuergesetz (KStG) dahingehend reformiert, dass erstmals vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen nach § 14 Abs. 3 KStG als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger zu betrachten sind. Ebenso sind Minderabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft zu sehen.
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