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Die steuerliche Erfassung privater Veräußerungsgewinne

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Private Veräußerungserfolge werden im geltenden deutschen Steuerrecht nur in Ausnahmefällen zur Besteuerung herangezogen. Im Hinblick auf das im allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verankerte Gebot der Steuergerechtigkeit bestehen gegen dieses Vorgehen Bedenken. Die Untersuchung dieser Problematik sowie die Erarbeitung eines Reformvorschlages für die deutsche Besteuerung auf der Grundlage einer rechtsvergleichenden Analyse der in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Großbritannien und den USA für die steuerliche Erfassung privater Veräußerungsvorgänge gegenwärtig relevanten Regelungen bilden den Gegenstand dieser Arbeit. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch Fragen der Praktikabilität der Besteuerung.
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