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Die strafbefreiende Wirkung präventiv erstatteter Rechtsauskünfte
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Situationen, in denen sich der handlungswillige Bürger an eine Auskunftsperson wendet, eine unrechtsverneinende Rechtsauskunft erhält, im Vertrauen auf diese handelt und das Gericht das Handeln später als rechtswidrig ansieht, bereiten erhebliche Schwierigkeiten. Eine besondere Herausforderung bilden unklare Rechtslagen. Nur wenn sich der Auskunftsersuchende an eine Auskunftsperson wendet, von der er eine sachkundige und objektive Auskunft erwarten darf und er nicht erkennen kann, dass er auf die Auskunft nicht vertrauen darf, handelt er schuldlos. Die Autorin bestimmt in diesem Band den Kreis der Auskunftspersonen und stellt formale und materielle Anforderungen an Rechtsauskünfte auf.
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