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Die Strafe II
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Am Anfang aller Strafgesetze stehen Systeme der Strafe. Diese schwerste aller Unrechtsfolgen stuft sich von der Todesstrafe bis zur Geldstrafe abo Wenn vor 21 Jahren in Deutschland MaBregeln der Sicherung und "Besserung" eingefiihrt wurden, so liegt in der fiber schrift eine Irrefiihrung. Die Bestimmungen kamen mit dem Gewohn heitsverbrechergesetz von 1933, und neben der Sicherung kann nur gelegentlich von Heilung die Rede sein. Die wichtigste der MaBnahmen, die Sicherungsverwahrung, hat nach steilem Anstieg unter der Diktatur einen Tiefstand erreicht, der keine groBe Vitalitat verrat. Sie wird nach der Strafe vollstreckt und hier nicht crortert. Unter den modernell Strafarten, die besprochen werden, liegt das Schwergewicht auf der Freiheitsstrafe. Sie ist und bleibt das wichtigste Instrument, mit dem wir die Gesellschaft verteidigen. Ich habe versucht, reich von der deskriptiven Methode £rei zu machen, der ich noch in der Ausgabe von 1932 anhing. Mit allen Kraften war ich bemiiht, in die psychologischen und soziologischen Hintergriinde der Gefangenschaft einzudringen. Wenig lag mir daran, die Vorschriften wiederzugeben, die den Vollzug regel~ sollen. Das Gesetz ist nur die Oberflache, und unter ihr geht das Leben in seltsamen verzerrten Gestalten weiter. Ich habe beide feindlichen Lager reden lassen, die Wachter und jene, die bewacht werden. In Anklage und Abwehr muB ihr Urteil sich widersprechen.
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