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Die Theaterautoren und Ihr Recht
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Bei der Lektüre der wenigen neueren Darstellungen, die sich überhaupt mit dem Aufführungsrecht beschäftigen, könnte der Eindruck entstehen, dass die Geschichte der Entwicklung des Aufführungsrechts in Deutschland nur aus zwei geschichtlichen Epochen besteht: 1. aus einer Zeit fast völligen Rechtlosigkeit vor den gesetzgeberischen Bemühungen des 19. Jahrhunderts und 2. aus einer Zeit des Rechts nach der gesetzlichen Fixierung der Rechte des Dramatikers durch Preußen und den Deutschen Bund.In dieser Verknappung ist die Entwicklung des Aufführungsrechts aber nicht zu erklären und darüber hinaus wenigstens missverständlich. Die gesetzlichen Regelungen des 19. Jahrhunderts sind nicht aus dem Nichts entstanden, sondern ihnen gingen vielmehr wichtige Veränderungen in der Theaterwelt, wie die Entstehung der Bezahlung dramatischer Werke und eine langjährige vertragliche Übung der beteiligten Kreise voraus, die durch die Gesetze bestätigt wurden. Das Hauptanliegen des Verfassers ist es daher die Vorgeschichte des gesetzlichen Aufführungsschutzes darzustellen und zu zeigen, dass der Gedanke, dass der Theaterautor für die Aufführung als solche bezahlt wird, nach und nach in einem Wechselspiel von Theorie und Praxis entstanden ist. Hierfür wurden nicht nur zeitgenössische Zeitungen und Zeitschriften ausgewertet, sondern die Arbeit lässt vor allem eine Vielzahl der deutschen Dramatiker in ihrer ureigensten Sache zu Wort kommen.
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