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Die Todesurteile des Kammergerichts 1943 bis 1945
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Das Berliner Kammergericht als Teil des nationalsozialistischen Verfolgungsapparats ist bisher kaum erforscht. Seit 1934 fällte es als »Außenstelle des Volksgerichtshofs« (Roland Freisler) eine Vielzahl von Urteilen gegen politische Gegner und Regimekritiker. 1943 verschärfte sich die Repressionspraxis weiter.
Dennoch sind die mindestens 69 Todesurteile des Kammergerichts gegen Widerstandskämpfer und Zwangsarbeiter zwischen 1943 und 1945 fast unbekannt. Der Band stellt alle bisher zugänglichen biografischen Informationen über diese Opfer der Spruchpraxis des Kammergerichts zusammen. Erstmals werden sechs Anklageschriften und 19 Todesurteile des Kammergerichts im Originaltext dokumentiert und analysiert.
»In Kenntnis der Forschungsergebnisse von Johannes Tuchel wird man fortan wohl nicht länger davon sprechen können, dass der >Volksgerichtshof< nur als Gast im Kammergericht tagte. Er war, eine wenig schmeichelhafte Bilanz für das älteste deutsche Gericht, dessen vertrauter Partner im Unrecht.« (Monika Nöhre, Präsidentin des Kammergerichts a.D.)
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