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Die Umschreibung der Diözesen
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Die territoriale Umschreibung der Diözesen steht seit jeher im Spannungsfeld kirchlicher, (kirchen-)politischer, demographischer und sozialer Einflüsse. Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat nun im Dekret «Christus Dominus» vom kirchlichen Standpunkt aus Kriterien für die Umschreibung der Diözesen und Kirchenprovinzen erarbeitet. Die vorliegende Arbeit zeichnet die Genese dieser Konzilsaussagen nach und kommentiert sie vor dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte. Den Konzilsteilnehmern ist es gelungen, theologische, das heißt im Wesen der Diözese und des Bischofsamts fundierte Kriterien anzugeben, wie ein Bistum zu umschreiben ist. Diese Kriterien stellen damit eine Facette des pastoralen Anliegens des II. Vatikanums dar.
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