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Die Umsetzung der EG-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen im englischen und deutschen Recht
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Durch die Umsetzung der Klauselrichtlinie wurde der Maßstab von Treu und Glauben als allgemeines Prinzip im englischen Recht verankert. Schwerpunkt der Arbeit ist die Konkretisierung dieses unbestimmten Begriffs im englischen Recht. Neben den Richtlinienvorgaben werden dazu insbesondere bereits bestehende Vorschriften herangezogen. Zudem werden Fallgruppen missbräuchlicher Klauseln erarbeitet. Das gewonnene Ergebnis wird den Fallgruppen gegenübergestellt, die sich im deutschen Recht anhand der §§ 305 ff BGB bilden lassen. Dabei wird deutlich, dass die Klauselrichtlinie auf dem Gebiet der Kontrolle von Verbraucherverträgen zu einer Rechtsangleichung geführt hat. Lediglich unter einzelnen Aspekten begründen die deutschen Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt einen weitergehenden Schutz.
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