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Die Unfallversicherung in der betrieblichen Praxis

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Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Melde- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber Die Unternehmen haben gegenüber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren alleine beitragspflichtig. Dafür sind sie gegenüber Versicherten - von Ausnahmen abgesehen - von einer Haftung befreit. Leistungen übernimmt ausschließlich der Unfallversicherungsträger. Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog. Leistungskatalog der Versicherungsträger Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog: Prävention Heilbehandlung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen bei Pflegebedürftigkeit jährlich anzupassende Renten usw. Mit Hinweisen zu Corona und SARS-CoV-2 Gegenstand des Ratgebers ist überdies der Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Problematik, auch auf das Thema »Corona-Virus« - Arbeitsunfall oder Berufskrankheit - wird ausführlich eingegangen. Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung Der Band informiert über alle wichtigen Fragen und gibt den Unternehmern und den Versicherten einen Überblick über ihre Rechte und Pflichten.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

Preis

23,90 CHF

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