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Die Universität Leipzig als Gerichtsherrschaft über ihren ländlichen Besitz

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Die Universität Leipzig übte bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Gerichtsbarkeit über acht Dörfer und vereinzelten Streubesitz im Umkreis von Leipzig aus. Die Gerichtsrechte waren Gegenstand landesherrlicher Schenkungen zur Finanzierung der im Jahre 1409 gegründeten Universität. Auf der Grundlage von Archivalien untersucht Ulrike Rau die Gerichtspraxis der Universität. Sie ermittelt unter anderem die Reichweite der Gerichtsrechte unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen Erbgerichtsbarkeit und hoher Gerichtsbarkeit. Rau stellt die Organisation und Aufgaben der Gerichtsverwaltung dar und betrachtet das Rechtsverhältnis zwischen der Gerichtsherrschaft und den Dorfgemeinden und deren Einwohnern. Neben einer Darstellung der überlieferten Dorfordnungen, der Verfahrenspraxis und der Jahrgerichte beinhaltet die Arbeit auch prozessrechtliche und materiell-rechtliche Analysen.
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