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Die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache

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Am 1. September 2005 schaffte es die österreichische Gebärdensprache endlich in die österreichische Bundesverfassung und wurde im Art. 8 Abs. 3 B-VG als eigenständige Sprache anerkannt. Leider handelt es sich jedoch um eine bloße "Scheinbestimmung", da mit der verfassungsrechtlichen Norm nicht die gewünschten Rechte für Gehörlose einhergingen, sondern die Bestimmung weiterhin einige massive Diskriminierungen zulässt und toleriert.
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