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Die Verlagerung des Betriebszwecks als Fluchtweg aus dem Tarifvertrag?
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Durch die Verlagerung des Betriebszwecks auf ein rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung kann das Vorliegen des fachlichen Geltungsbereichs und damit die zwingende Wirkung eines Tarifvertrags umgangen werden. Die Abhandlung untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebszweckverlagerung zur analogen Anwendung von § 4 Abs. 1 TVG führt, mit der Folge, dass der bisher geltende Tarifvertrag weiterhin zwingend anzuwenden ist. Dabei wird insbesondere auf den Unterschied zwischen aktueller und potentieller Tarifgebundenheit, die Voraussetzungen der Arbeitnehmerüberlassung, die maßgebenden Bewertungspunkte für die Vergleichbarkeit hinsichtlich des Unterfallens unter den fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags und die Beweislastverteilung eingegangen.
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